Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Allgemeines
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses
1a. Am Heimesbach 1, 54649 Lauperath, bestehend aus ca. 130 m² Wohnfläche, 3 Schlafzimmer, 2 Bäder, einer Küche, einem Wohn-/Esszimmer sowie einer Terrasse, einem Wellnessbereich mit Jacuzzi und Sauna, Diele und Flur,
1b. Mühle 1, 54673 Sevenig/Our, bestehend aus ca. 180 m²Wohnfläche, 3 Schlafzimmer, 2 Bäder, einer Küche, einem Wohn/Esszimmer, einem Studio im Dachgeschoss, einer Terrasse, einem Wellnessbereich mit Jacuzzi und Sauna, Diele und Flur,
zur Beherbergung sowie alleine für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferung des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
- Geschäftsbedingung des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 - Beherbergungsvertrag
- Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
- Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart und kann nicht widerrufen und aufgehoben werden.
§ 3 - Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
- Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem Ausstattungsstandard einer Luxuswohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für subjektive Qualität der Ausstattung.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
- Sämtliche Preise schließen die jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ein.
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemeinberechtigten Preis.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnende Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
- Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe des Schlüssels und Schlüsselcodes fällig. Mit Buchung des Ferienhauses fällt eine Anzahlung von 25 % des vereinbarten Mietpreises an. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber des Gastes einer anderen Zahlungsweise, z. B. Überweisung, ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
- Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung des Ferienhauses, hier 25 %, des vereinbarten Preises sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist dieser am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Grundsätzlich ist hier eine Anzahlung fällig. Nur in Ausnahmefällen kann davon nach vorheriger Absprache abgewichen werden. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitig und rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer anderen Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4 - Allgemeine Rechte und Pflichten / Hausordnung
- Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der ist Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
- In dem Mietobjekt befindet sich ein Ordner, insbesondere die Hausordnung, der vollumfänglich Folge zu leisten ist und Gegenstand der hier allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Vertrages über das Ferienhaus ist.
- Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, diese sind nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 - Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Der Gast kann ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
- Ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Anbieters ist der Gast bei einer Stornierung für den Zeitraum von vier Wochen vor Reiseantritt dazu verpflichtet, 25 % der vereinbarten Miete als Erstattungsanspruch zu zahlen. Bei einer Stornierung für den Zeitraum von zwei Wochen vor Reiseantritt fallen 100 % der vereinbarten Miete als Erstattungsanspruch an.
- Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
- Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommen Ferienhauses hat der Anbieter, die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
- Erscheint der Gast zum Anreisetag nicht bis spätestens 22:00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 5 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. § 5 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß § 5 Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen und/oder das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bezüglich des Zwecks oder bezüglich der Belegung oder bezüglich der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, und/oder das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, und/oder der Anbieter begründeten Anlass zu der Inanspruchnahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
- Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des § 5 Abs. 7 hat der Anbieter bereits geleistete Mietzahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 5 Abs. 7 zu ersetzen.
§ 6 - Haftung; Verjährung
- Der Anbieter haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Gast verpflichtet sich die Hygienevorschriften insbesondere im Wellness und Sanitärbereich einzuhalten und auch Sauna und Jacuzzi entsprechend der Anweisungen zu desinfizieren. Der Anbieter haftet nicht für Infektionen oder Erkrankungen die durch die Nutzung des Wellness Bereich entstehen.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine Privathaftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Bereiche des Hauses auswirken können, z. B. Wasserschäden oder Feuerschäden.
- Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatz. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 - An- und Abreise; Schlüsselübergabe; verspätete Räumung
- Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich dem Anbieter vereinbart wurde.
- Ist die Anreise in der Zeit zwischen zwei 22:00 Uhr und 8:00 Uhr vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 € erhoben.
- Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
- Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 350,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenen Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
- Am Abreisetag hat der Gast das Ferienhaus bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Anbieter gegenüber den Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Die Zusatzzahlung beträgt 50,00 € netto bei einer Räumung nach 10:00 Uhr, aber vor 13:00 Uhr, und 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises bei einer Räumung nach 13:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller von ihm aufgrund der verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
- Die Räumung gemäß § 7 Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an der Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben worden sind. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in dem Ferienhaus hinterlassen und das Haus zu ziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsmäßige Schließung der Haustür zu kontrollieren.
- Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel(s) hat der Gast dem Anbieter Schadenersatz für die Neuherstellung oder gegebenenfalls für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 8 - Datenschutz
Die vom Gast an dem persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergeben, es sei denn dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 9 - Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.